Zusatzversicherung WK 100 zur gesetzlichen Krankernversicherung.
Beinhaltet Chefarzt und Zweibettzimmer.
Der Patient war von Montag bis Freitag auf der Inneren untergebracht, aber
im Dreibettzimmer, welches voll belegt war.
Zweibettzimmer waren angeblich alle belegt.
Kann das Krankenhaus trotzdem 2 Bettzimmer für die gesamte Zeit berechnen?
Der Chefarzt kam immer zum Patienten.
Danke
urlhaus
Zusatzversicherung
Moderator: DMF-Team
Re: Zusatzversicherung
Nein, da ein wesentlicher Vertragsbestandteil, die verbesserte Unterbringung, nicht erfüllt war. Lediglich die Chefarztbehandlung ist ansetzbar, wenn sie vertragsgemäß erfolgte.urlhaus1 hat geschrieben:Kann das Krankenhaus trotzdem 2 Bettzimmer für die gesamte Zeit berechnen?
Ich frage mich, warum der Patient sich dies gefallen ließ. Eine Nacht ist akzeptabel, danach wäre ich raus.
Augenarzt? Flatrate. Für nur 18 Euro all you can (tr)eat, ein ganzes Quartal lang! DAS ist heutige Gesundheitspolitik.
Du hast da diese klausel, die sich Ausgleichszahlung nennt. Wenn die Wahlleistungen nicht in Anpsruch genommen werden im Krankenhaus (oft ist ja alles voll und Einzelzimmer aus organisatorischen Gründen nicht möglich).
Dann kriegt man pro Tag einen Pauschalbetrag - 20 Euro oder so ... steht aber im Vertrag drin.
Ich würde sagen: KH darf kein Zweibett berechnen, die Ersparnis gibt dann die Krankenversciherung an dich weiter.
Dann kriegt man pro Tag einen Pauschalbetrag - 20 Euro oder so ... steht aber im Vertrag drin.
Ich würde sagen: KH darf kein Zweibett berechnen, die Ersparnis gibt dann die Krankenversciherung an dich weiter.
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