Frage zur Krankenhausrechnung

Moderator: DMF-Team

SirManiac
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 04.11.16, 00:43

Frage zur Krankenhausrechnung

Beitrag von SirManiac »

Ich habe mal eine Frage zur Rechnung die ich heute bekommen habe.

Unter Erbrachte Leistungen steht Hauptdiagnose (5)

dann die Codes mit den Krankheiten und weiter unten nochmal Nebendiagnosen wieder mit entsprechenden Nummern.

Bin ein wenig verunsichert weil meine Hausärztin, sagte die Tests ( es ging um eine Lymphknoten Biobsie )wären ohne Befund.
Bei Hauptdiagnose steht nun aber c82.0 (Hauptdiagnose) i88.0 und e03.9

Ist das nun das Ergebnis der Untersuchung oder die Untersuchnungen die gemacht wurden.
Ich dachte auch das die Proben eingeschickt werden müssen und das Krankenhaus keine Diagnose stellt.

Bin ein wenig verunsichert leider hat die Praxis Heute schon geschlossen.

MfG,
Sm
Dr.med.Holger Fischer
DMF-Moderator
Beiträge: 14507
Registriert: 31.01.07, 15:01
Wohnort: 73061 Ebersbach/ Fils

Re: Frage zur Krankenhausrechnung

Beitrag von Dr.med.Holger Fischer »

Guten Tag,
das Thema habe ich verschoben, da es nur bedingt in das Forum Krankenhausmanagement gehört.
Dem Beitrag ist zu entnehmen, dass eine LK-Biopsie erfolgte. Das Ergebnis c82.0 bedeutet, dass ein follikuläres Lymphom vorliegt. Insofern liegt eine eindeutige Diagnose vor-beruhend auf einem feingeweblichen Befund. Ein Krankenhaus stellt natürlich Diagnosen, auch wenn Proben eingeschickt werden bzw. in großen Krankenhäusern ist oft eine pathologische Abteilung vorhanden.
Dass die Hausärztrin sagt, es sei kein Befuind vorhanden, ist so nicht richtig. Einen Befund gibt es immer bei jeder Untersuchung und bei jedem Menschen, ein Befund z.B. ein Laborwert ist entweder auffällig oder nicht auffällig. Entnimmt man Blut, Biopsie, Urin etc. resultiert nach der Untersuchung immer ein Befund. Früher schrieb man o.B. = ohne Befund und meinte eben, es sei alles okay.
Bei Ihnen liegt aber ein Lymphom vor und das ist eben ein auffälliger Befund ( kann man googeln).
C82.0 ist somit das Ergebnis der Biopsie und nicht die Biopsie als solche.
Das Krankenhaus als Institution erstellt selbst natürlich keine Diagnosen, aber die dort in die Behandlung involvierten Ärzte.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
SirManiac
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 04.11.16, 00:43

Re: Frage zur Krankenhausrechnung

Beitrag von SirManiac »

Hallo,
mit kein Befund meinte ich das Sie sagte keine malignität vorhanden.

Im kleingedruckten der Rechnung steht:
Hauptdiagnose: Wesentlicher Anlass für Ihre stationäre Aufnahme.

Also der Grund der Einliferung, verdacht auf c82.0, i88.0 nicht die Diagnose vom Krankenhaus.
I88.0 Unspezifische mesenteriale Lymphadenitis und c82.0 wäre dann ja auch sich gegenseitig ausschließend.
Einmal bösartig und eine unspezifische Vergrößerung.


Finde es schon sehr bedenklich das so zu schreiben als sei es das Ergebnis der Untersuchung und nicht der einlieferung Grund.

Auch nicht witzig, wen der Onkologe gerade Urlaub macht.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen