Absaugen einens Wachkomapat.mit Tracheostoma

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BodylotionGirl
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Absaugen einens Wachkomapat.mit Tracheostoma

Beitrag von BodylotionGirl »

Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem in der ambulanten Pflege tätig.Vom Beruf her bin ich exam.APH (Altenpflegehelfer).

Kurz um: Wir haben einen Wachkoma Pat.und ist Tracheostomiert.Soweit ich informiert bin,darf dieser Kunde nur von einer exam.Pflegefachkraft gar Intensivkräften versorgt werden.
Nun wie ist die Rechtslage im ambulanten Dienst oder überhaupt?
Habe schon 2 mal das Gespräch mit meinem Chef gesucht bezüglich dieser Sache.Habe gemeint das der Kunde ein SGB V Fall sei.Mein Chef verneinte dieses und sagte zu mir der Kunde sei SGB 12.Weiter war die Aussage,mir würde nur die Übung und die routine fehlen.Ich bin der ganz anderen Meinung,da ich nur die 1J.Ausbildung beseitze habe ich überhaupt oder minimal ein anatom.Wissen dazu.
Wer trägt die Verantwortung wenn was passiert,der Chef oder aber ich auch zum Teil??
Wo kann ich mich hinwenden das ich diese Tätigkeit nicht durchführen darf?Wer ist im ambulanten Dienst zuständig der MDK oder Heimaufischt?

Danke euch schonmal für eure Unterstützung.
der Matze
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Beitrag von der Matze »

Guten Tag BodylotionGirl,

als Altenpflegehelfer dürfen Sie definitiv nicht endotracheal absaugen. Sollte dabei etwas passieren, werden Sie zur Rechenschaft gezogen, da Sie die Durchführungsverantwortung haben und die Aufgabe hätten ablehnen müssen.

Mit freundlichem Gruß,
der Matze,
(dieser Benutzer ist nicht mehr im DMF aktiv)

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BodylotionGirl
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Beitrag von BodylotionGirl »

Hallo,

das ist mir schon klar!
nochmal die Frage wo kann ich mir die Bestätigung abholen MDK oder Heimaufsicht?Mein chef will nichts desto trotz das ich diese Tätigkeit durchführe.Da in der FA.die eine 1j.Ausbildung haben müssen den Kunde versorgen.
2.Da ich noch frisch in der Probezeit bin,kann das auch wg.Arbeitsverweigerung zur Kündigung führen?

Grüsse
der Matze
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Beitrag von der Matze »

Guten Abend BodylotionGirl,

offensichtlich war es Ihnen nicht klar, denn Sie haben explizit gefragt, wer die Verantwortung trägt, worauf ich Ihnen antwortete, dass Sie die Durchführungsverantwortung tragen.

Was für eine Bestätigung wollen Sie denn abholen? Dass Sie diese Tätigkeit nicht durchführen dürfen? Dazu brauchen Sie keine Bestätigung, das ergibt sich aus Ihrer Berufsbezeichnung "Altenpflegehelfer". Mit der einjährigen Ausbildung sind Sie für Hilfsarbeiten unter Aufsicht einer examinierten Pflegekraft qualifiziert.

Informationen dazu können Sie z.B. in der Verordnung über den Beruf der Kranken- und Altenpflegehelferin und des Kranken- und Altenpflegehelfers (Kranken- und Altenpflegehelferverordnung - KrAlpflVO M-V) nachlesen.


Sie befinden sich gerade in einer recht schwierigen Situation:

Wenn Sie der Anweisung des Chefs Folge leisten, machen Sie sich strafbar, da Sie eine Tätigkeit durchführen, für die Sie nicht qualifiziert sind. Das ist Körperverletzung.

Wenn Sie der Anweisung nicht Folge leisten und aufmüpfig werden, besteht die Gefahr dass Ihnen nach der Probezeit gekündigt wird.

Ich denke es wäre am sinnvollsten, wenn Sie sich diese Anweisung erstmal schriftlich geben lassen. Dann haben Sie etwas in der Hand, falls es Ärger gibt, denn sonst wird es heißen: "Natürlich habe ich das nicht von der Altenpflegehelferin gefordert, das darf sie doch gar nicht!"


Ein paar Sachen sind mir aber nicht klar:

1. Worum geht es eigentlich genau: Versorgung / Pflege des Patienten oder endotracheales Absaugen wie im Titel beschrieben?
Ersteres kann denke ich, sofern es sich nur um eine Grundpflege handelt, auch von einer Pflegehilfskraft durchgeführt werden, wenn sie sich im Umgang mit dem Patienten sicher fühlt und examiniertes Personal das im Umgang mit tracheotomierten Patienten geschult ist in der Nähe ist.
Endotracheales Absaugen fällt ganz eindeutig nicht in den Aufgabenbereich einer Pflegehilfskraft.

2. Von welcher Heimaufsicht wollen Sie sich eine Bestätigung abholen? Ich dachte Sie arbeiten in der ambulanten Pflege? Oder versorgen Sie auch Patienten in einem Pflegeheim?

3. Was sagen Ihre KollegInnen dazu? Wird die Anweisung des Chefs toleriert, oder sind sie auch der Meinung, dass so etwas nicht von einer Pflegehilfskraft durchgeführt werden soll?


Da Sie eine konkrete Antwort auf Ihre Frage "MDK oder Heimaufsicht" wollen, kann ich Ihnen nur sagen: Ich weiß es nicht.
Der MDK ist eine Prüfinstanz für Pflegeeinrichtungen, daher denke ich Sie könnten sich an ihn wenden, sollten jedoch vorher etwas schriftliches in der Hand haben, dass Ihr Chef diese Tätigkeit von Ihnen verlangt.
Was Sie bei der Heimaufsicht wollen weiß ich nicht.

Ganz egal was Sie machen: Wenn Sie sich eine Bestätigung dafür holen wollen, dass Sie diese Tätigkeiten nicht dürchführen dürfen, sollten Sie sich vorher unbedingt eine schriftliche Anweisung von Ihrem Chef geben lassen.
Wenn es zur Kündigung kommen sollte, haben Sie etwas in der Hand und können sagen: "Moment, hier wird mir gekündigt weil ich Tätigkeiten nicht durchführen will für die ich weder qualifiziert noch eingestellt bin".

Fragen Sie am besten Ihren Chef, ob er Ihnen eine Übersicht aller Tätigkeiten die Sie als Angestellte durchführen sollen, ausdrucken kann. Das ist unverfänglicher als direkt danach zu fragen ob er es Ihnen schriftlich geben kann, dass Sie das machen sollen.


Mit freundlichem Gruß,
der Matze,
(dieser Benutzer ist nicht mehr im DMF aktiv)

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