Rettungsassistent auf ITS?

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Moderator: DMF-Team

ssimon
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Beitrag von ssimon »

Hallo zusammen,
wir haben auf unserer ITS Rettungsassistenten eingesetllt, sie entlassten unsere arbeit sehr und sind froh das wir sie haben.
sie arbeiten regulär im schichdienst und wird als rettungsassistent auf dem dienstplan eingetragen und geführt. Grob eine aufstellung seiner Aufgaben:

- Blutentnahme und BGA
- Mitarbeit bei Notfällen auf Station
- Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung mit einem Arzt auf dem Kliniksgelände
- Verantwortlich für die Notfallausstattung
- Mitverantwortlich für die geräteeinweisung (z.b. defi, perfusor, transportbeatmungsgerät etc )
- Transportbegleitung mt Arzt ins CT, OP etc.
- Vorbereitung von Medikamenten
- Lagerungshilfe
- zuarbeiten


gruß
S. Simon
Krankenpfelger ICU / Lehrrettungsassistent
Uwe Hecker
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Beitrag von Uwe Hecker »

Na also, ist doch eine ganz gute Lösung. Ich denke vor allem die RA´s profotieren wenn sie sich später mal wieder "Draußen" bewerben wollen, und eine längere klinisch. Tätigkeit nachweisen können.

Grüße

Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
soelvi
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Re: Rettungsassistent auf ITS?

Beitrag von soelvi »

Wie lange dauert die Ausbildung zum RA, wenn man die FWB Intensiv- und Anästhesiepflege schon hat?
der Matze
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Re: Rettungsassistent auf ITS?

Beitrag von der Matze »

Guten Tag soelvi,

es gibt soweit mir bekannt ist lediglich eine "reguläre" Verkürzung für Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, die allerdings nicht überall angeboten wird. Hier dauert der Grundkurs dann 34 Tage, dazu kommen dann die Praktika sowie der Abschlusslehrgang und die Prüfung.
Eine Verkürzung für Fachkrankenpflegekräfte ist mir nicht bekannt.


Mit freundlichen Grüßen,
der Matze,
(dieser Benutzer ist nicht mehr im DMF aktiv)

Info: Koma und Aufwachen auf der Intensivstation
Uwe Hecker
DMF-Mitglied
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Wohnort: Wiesloch (Baden-Württemberg)

Re: Rettungsassistent auf ITS?

Beitrag von Uwe Hecker »

Hallo soelvi,

lt Gesetz ist dies die aktuelle Reglung:


3) Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893) sind auch ohne Teilnahme an einem Lehrgang nach § 4 zur staatlichen Prüfung zuzulassen, wenn sie an einem Ergänzungslehrgang von mindestens 300 Stunden teilgenommen haben.


(5) Bei Personen nach den Absätzen 3, 4 und 4a können Zeiten einer Tätigkeit in der Intensivpflege, in der Anaesthesie oder im Operationsdienst bis zu drei Monaten auf die praktische Tätigkeit nach § 7 Abs. 1 angerechnet werden.
Gliederung der Ausbildung (§ 8.3 RettAssG):
(Voraussetzung Gesundheits- und Krankenpfleger/in)

weiteres findest Du hier:


http://www.medizin-forum.de/phpbb/downl ... l&df_id=67

Bei rückfragen gerne hier oder per PN


Gruß

Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
pericardinchen
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Wohnort: Nähe Bregenz

Re: Rettungsassistent auf ITS?

Beitrag von pericardinchen »

Auf der Intensivstation wo ich derzeit tätig bin , gibt es auch RA`s und zwar übernehmen sie die hier schon aufgeführten Tätigkeiten. Die Entlastung ist deutlich spürbar!
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