Fachschwester - Rettungsassistentin: eure Erfahrungen!!!

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dance
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Fachschwester - Rettungsassistentin: eure Erfahrungen!!!

Beitrag von dance »

In meiner Facharbeit beschäftige ich mit mit der Problematik, die sich aus den beiden Berufsbildern ergibt. Es gibt diverse Maßnahmen, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit auf der Intensivstation ohne ärztliche Anordnung durchführen darf, die jedoch im Rettungsdienst sehr umstritten wären. Empfindet ihr manchmal auch diese Diskrepanz? Habt ihr Kasuistiken für mich?
Wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar!!! :) [/b]
Gunnar Piltz
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Beitrag von Gunnar Piltz »

Hallo Dance,

kannst Du mir mal einige Beispiele für solche Maßnahmen nennen? Ich empfinde nämlich keine Diskrepanz, da die Aufgabenfelder sehr unterschiedlich und die Kompetenzen auf beiden Seiten doch relativ klar geregelt sind.

Herzliche Grüße
Gunnar Piltz
DMF-Moderator
dance
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Hallo Gunnar

Beitrag von dance »

In der Klinik applizieren wir Analgetika ( z.B. Dipidolor) bei Bedarf, da es von den Ärzten delegiert wird. Im Rettungsdienst gibt es nicht selten Patienten, die kaum Schmerzen angeben. Man fährt ohne einen Notarzt nachzualarmieren in Richtung Klinik. Während der Fahrt werden die Schmerzen dann schlimmer. Bis der nachalarmierte NA eintreffen könnte, ist man längst in Klinik. Der Pat muss Schmerzen aushalten. Oder aber die Gabe von MCP: in der Klinik als Bedarf freigegeben und draußen muss mein Pat Übelkeit aushalten bis wir in der Klinik ankommen. Auch hier gibt der Pat. zu Beginn keinerlei Übelkeit an.
Hoffe du verstehst was ich meine, ist etwas schwierig zu schildern.
lion40
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Beitrag von lion40 »

Hallo Dance,
kann dich nur bestätigen. Es gibt eine erhebliche Diskrepanz. Kenne Kollegen, hervoragende Fachpfleger auf der ITS, die auf unsere Station Medikamente i.v applizieren, aber Rettungsdienst dieses nicht dürfen. da bei uns viele Rettungsassistenten ihr Klinikpraktikum machen erfahre ich es immer wieder, dass
sie im RTW ohne beisein des Arztes fast nichts applizieren dürfen. Das größte Beispiel ist MO. Muss immerwieder über das Zauberwort Notkompetenz schmunzeln.
Uwe Hecker
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Beitrag von Uwe Hecker »

Hallo Dance,

schau mal im Download nach, dort habe ich mal eine Arbeit mit ASB Michel verfasst, über die verschiedenen Möglichkeiten im Rettungsdienst und derren beruflichen Hintergründe.
Alles weitere gerne auch per PN, da ich keine Lust auf eine neue Notkompetenz-Diskussion habe.

Grüße

Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
Wolfgang Ziegler
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Diskrepanzen

Beitrag von Wolfgang Ziegler »

Hallo Dance,

also ohne ärztliche Anordnung dürfen wir auch im Krankenhaus keine Medikamente verabreichen.

Im Rettungsdienst ist es eine andere Rechtslage.
Rechtfertigender Notstand § 34 StGB.
Diesen gibt es im Krankenhaus nicht, weil immer ein Arzt rechtzeitig gerufen werden kann.

Da gibt es wenige ausgewählte Medikamente.
Nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer.
Adrenalin, Glucose, Broncho Spray, Nitro Spray, Diazepam Rectiole, kristalline Infusion und evtl. ein ausgwähltes Analgetikum.

Letzteres muss der ÄLRD individuell festlegen.
Keinesfalls werden BTM zugelassen.
Das kann auch nicht über Funk delegiert werden.

Wenn die Facharbeit fertig ist, lass sie lesen.

Gruß

Wolfgang Ziegler
Uwe Hecker
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Beitrag von Uwe Hecker »

Hallo Zusammen,

den vielen Beispielen aus der Klinik recht und schön, aber der juristische Hintergrund ist ein ganz anderer: Hier wurden die Medikamente ärztl. angeordnet, lediglich die Durchführung wurde delegiert.

Die eigenständige Verabreichung durch den Rettass. hingegen würde bedeuten das dieser die Medikamente auch anordnet, dass ist der entscheidente Unterschied.

Ich persönlich kenne auch beide Seiten, verabreiche bei der Rea Adrenalin logischer Weise eigenständig bis der NA vor Ort ist. Klagt ein Patient hingegen über Übelkeit, rufe ich mir für´s Vomex oder MCP selbstverstänlich einen Arzt. Kann ja auch ein Kollege aus dem ärztl. Bereitschaftsdienst sein.

Habe damit keine Probleme.

Grüße

Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
Paramedic112
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Beitrag von Paramedic112 »

Also da gibt es meiner Meinung gar keine Diskrepanz!
Es sind zwei unterschiedliche Aufgabengebiete, das eine ist der Rettungsdienst und das andere ist die Klinik. Unterschiede ergeben sich schon aus der Ausbildung. RettAss 2 Jahre Ausbildung, Krankenpfleger 3 Jahre plus zwei Jahre Fachweiterbildung.
Des Weiteren darf man rein rechtlich auch in der Klinik als Krankenpfleger oder Fachpfleger nicht einfach so MCP oder gar ein BTM spritzen, ohne dass es angeordnet bzw. delegiert worden ist.
Bei uns in Klinik steht daher bei fast jedem Patienten durch den Arzt angeordnet "Schmerztherapie nach Schema". Ein weiterer Unterschied ist auch das in der Klinik ein Arzt in der Regel sehr schnell greifbar ist z.B. im Falle von Nebenwirkungen, im Rettungsdienst kann das mit unter schon mal 20 Minuten dauern.
Wie schon erwähnt worden ist, existiert der Paragraph 34 und die Stellungnahme oder Empfehlung der BÄK und Ausnahme Regelungen durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst sind auch möglich.
Um diese ursprünglich angesprochenen Problematik zu verbessern, müssten Zahlreiche Veränderung im Bereich von Ausbildung, Finanzierung der Ausbildung, Gesetzten vielem weiteren statt finden
Ich bin selbst Krankenpfleger und RettAss und wünsche mir stark das sich was an der schlechten Situation was ändert, aber eine Änderung auf Grund des Änerungs willens ist der Falsche weg.
ssimon
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Beitrag von ssimon »

Hallo zusammen,
ich sehe darin auch keine diskrepantz,

es sind zwei unabhängige tätigkeiten und berufe die unterscheidliche aufgaben haben.
auf einer klinischen intensivstation ist immer ein arzt greifbar dort kann man leichter was delegieren, der delegierente arzt kennt den patienten. man hat in der regel mehr informationen als im rettungsdienst. das personal hat mit den zu delegierenden medikamente eine größere erfahrung und man kann leichter standards einführen und umsetzten.

im rettungsdienst ist man erstmal auf sich alleine gestellt muss patienten mit oft unklarer vorgeschichte versorgen der hinzukommende notarzt kenn den pat in der regel nicht hat kaum informationen zur krankheitsvorgeschichte, allergien etc. im rahmen erweiterter maßnahmen wie es in rheinland - pfalz jetzt so schön heißt darf ein rettungsassistent MIT REGELMÄßIGEN FORTBILDUNGEN UND PRÜFUNG bestimmte medikamente geben die der ärztliche leiter rettungsdienst freigegeben hat.

der große unterschied finde ich bei pat auf its gibt es eine ärztlich gestellte diagnose die zu behnadeln ist, im rettungsdienst stellt der ra ein verdacht den es zu versorgen geht.
gruß
gruß
S. Simon
Krankenpfelger ICU / Lehrrettungsassistent
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