Hebammentätigkeiten durch Krankenpflegepersonal?

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ruediger_krieg
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Hebammentätigkeiten durch Krankenpflegepersonal?

Beitrag von ruediger_krieg »

Hallo zusammen,

ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpfleger im AWR einer Klinik mit amb. und stat. orthopädischen, chirurgischen und gynäkologischen, sowie geburtshilflichen Eigriffen. Bei uns ist es Standard, daß bereits im AWR der Uterusstand, sowie eine Blutungskontrolle durch das Pflegepersonal des AWR durchgeführt wird. Nun meine Frage : ist dies rechtlich zulässig oder dürfen das nur Hebammen, bzw. Entbindungspfleger oder Ärzte in der Geburtshilfe durchführen?


Freue mich auf interessante Antworten!

Gruß

Rüdiger
Rüdiger Krieg
Gesundheits- und Krankenpfleger
RettSan
arnold kaltwasser
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Beitrag von arnold kaltwasser »

mal dort anfragen...
http://www.bdh.de/
so long arnold
I´d rather be climbing
ruediger_krieg
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Beitrag von ruediger_krieg »

Danke für den Tip, werds mal versuchen.

LG

Rüdiger
Rüdiger Krieg
Gesundheits- und Krankenpfleger
RettSan
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