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Sondersignal an der Einsatzstelle?

Verfasst: 19.02.06, 09:26
von Dr. A. Flaccus
Moin, moin!

Ich möchte mal eine kurze Frage in die Runde werfen, da mir in letzter Zeit eine neue "Modeerscheinung" in unserem RD-Bereich auffällt:

In Nebenstraßen ohne viel Verkehr wird - teilweise sogar auf dem Parkplatz! - das Blaulicht angelassen, während man in der Wohnung (nicht auf der Straße!) versorgt.

Wenn man dann rauskommt, sind es entsprechend mehr Schaulustige :wink:
Besonders schön, nach Einbruch der Dunkelheit, da lockt das Blaulicht auch weiter entfernte Interessierte...

Und der Patient ist auch sehr beruhigt, wenn er das mitbekommt - sagte der RA/NA eben nicht noch: "Alles nicht so schlimm" :?: :shock:

Wie wird das anderswo gehandhabt?
Ist der Griff zum Blaulichtschalter ein "kritischer Zeitverlust"?

Gruß
A. Flaccus

Verfasst: 19.02.06, 10:31
von fa7x110
hmmm... Ich persönlich sichere den RTW wie jedes andere Fahrzeug ab, will heißen, Warnblinkanlage, manchmal zusätzlich gelbe Warnblitzer (hinten). Das Blaulicht bleibt nur zur Absicherung einer Unfallstelle eingeschaltet. Alles andere halte ich für übertrieben und aus denen von dir genannten Gründen kontraproduktiv. Die Zeit das Blaulicht auszuschalten, habe ich in dieser Jahreszeit sowieso, da ich nach dem Abstellen und absichern des Fahrzeugs die Motorweiterlaufsteuerung anschalte um den Innenraum warm zu halten. Wenn mein Co. der Meinung ist es gehe um Sekunden kann er ja schonmal "vorlaufen".
mfg

Verfasst: 19.02.06, 17:14
von Meistereder
Also ich lass das Blau nur an beim VU oder wenn man sonst irgendwie verkehrsgefährdend dasteht. Im Wohngebiet oder wenn man normal parken kann ist das doch Unsinn. Warnblinker ist ok. Ja und abschließen nicht vergessen - wird ja alles gerne geklaut.

Verfasst: 19.02.06, 17:48
von detzwen
Bei uns ist Blaulicht auch nur zur Absicherung von Einsatzstellen wie z.B. VU üblich.
Ansonsten findet eigentlich immer die Absicherung durch die Warnblinker statt.
Allerdings kam es aber auc schon vor, das danach ein blauer Zettel an der Scheibe hing. Das "Parken" war natürlich Blödsinn und wird durch Sonderrechte abgedeckt, allerdings, für das nutzen der Warnblinkanlage durfte gezahlt werden, unsere Anwälte meinten, leider zu recht, denn die Warnblinker dienen der Absicherung einer Panne bzw. Gefahr die durch das Fz ausgeht, nicht zum Parken oder halten oder was auch immer (StVO). Allerdings nehmen wir dies bei uns in Kauf, und zahlen halt dem frustrierten "Wär gern Polizist, hab aber ohne Abi keine Chance" seine (ich glaub) 15€ für den Warnblinker.

Aber in Berlin z.B. sieht man Blaulicht als Fz absicherung öfter.

Gruß

Verfasst: 19.02.06, 18:13
von Uwe Hecker
Hallo Zusammen,

gebt´s doch zu - Blaulichtromantik hat was - gerade Nachts. Nein, Spaß bei Seite. Ich finde es auf Parkplätzen und im Wohngebiet absolut daneben, das Blaulicht laufen zu lassen. Von der Gefahr das die Batterie leer läuft, oder der Motor anbleibt und der RTW geklaut wird ganz zu schweigen. Zur Absicherung sind neben den Warnblinkern auch die Arbeitsscheinwerfer gut geeignet, die einem außerdem in manchen Gebieten ganz gut den Weg leuchten. Korrekt ist es aber an vielbefahrenen Straßen und im fließenden Verkehr auf jedenfall auch das Blaulicht an zu lassen - hier hat der Eigenschutz maximale Pririotät.

Gruß

Uwe

@ DocAlf: Machen das auch alte Hasen, oder überwiegend nur die jungen Berufsanfänger ?

Verfasst: 20.02.06, 16:46
von asbmichel
Bei uns ist es üblich eine Unfallstelle oder andere Gefahrenstelle im öffentlichen Verkehrsraum mit laufendem Blaulicht abzusichern. Ansonsten wird das Fahrzeug ganz normal abgestellt und verschlossen.
Für die Wintermonate ist unser RTW mit einer "Motorweiterlaufschaltung" versehen, sodass wir den verschlossenen RTW weiter beheizen können und der Pat. in kein ausgekühltes Auto kommt, wo er ggf. mit freiem Oberkörper weitere Untersuchungen über sich ergehen lassen muss.

Gruß
asbmichel

Verfasst: 20.02.06, 19:22
von TheHamster
Also das halte ich auch für eine Berufsanfängerkrankheit... Wenn ich meinen RTW oder KTW irgendwo abstelle wo auch sonst jedes Auto stehen könnte dann sind sogar Warnblinker nen bissl unsinnig. Aber sobald ich auch nur Ansatzweise davon ausgehen muss das ich eine Gefährdung für andere bin oder ich übersehen werden könnte, dann lass ich die Terrorlampen eben laufen... Lieber ein Schaulustiger als ein verletzter RS :D :D :D

MfG Micha

Re: Sondersignal an der Einsatzstelle?

Verfasst: 22.02.06, 09:32
von Bibyb10
DocAlf hat geschrieben:
Wenn man dann rauskommt, sind es entsprechend mehr Schaulustige :wink:
Besonders schön, nach Einbruch der Dunkelheit, da lockt das Blaulicht auch weiter entfernte Interessierte...

Und der Patient ist auch sehr beruhigt, wenn er das mitbekommt - sagte der RA/NA eben nicht noch: "Alles nicht so schlimm" :?: :shock:

Wie wird das anderswo gehandhabt?
Ist der Griff zum Blaulichtschalter ein "kritischer Zeitverlust"?

Gruß
A. Flaccus
Tja, nachdem der "Bayern-RTW" und die Stromversorgung eine Geschichte für sich sind (ebenso bei etwas betagteren FZ) lernt man sehr schnell, warum man das Blaulicht ausmachen sollte ;) -> Und das laufende Fahrzeug ist hierfür sicherlich ein netter Tip, aber es gibt Gegenden, da sollte man die POL ums Auto stellen, das jenes heil bleibt... Dann das Szenario laufender Motor, offene Türen... Ja dann sucht man seinen RTW sicherlich irgendwo in der entfernten Umgebung.....

Hol einmal deinen Schichtleiter zum überbrücken vom Fernseher weg und Kollegen zur Pat-Übernahme....
Der Lerneffekt auf Kosten von den Nerven des Schichtl´s, Wohl des Patienten und der Summierung der Schaulustigen ist massiv....

Nein, nicht nur zwecks dem wird bei uns das Blaulicht ausgeschalten. Es ist einfach drinnen, dass man einen Wohnungseingang nicht sichern muss und man nach der Anfahrt die SoSi komplett ausmacht.

Verfasst: 22.02.06, 12:13
von fa7x110
Dafür gibt es Motorweiterlaufsteuerungen. Angestellt, Schlüssel abziehen, Türen abschließen und fertig is. ^^

Verfasst: 25.02.06, 17:16
von Glaxina
Hallo Mitstreiter,

für mich kann ich nur sagen , es ist sehr , sehr selten nötig, " ALLES " anzulassen.
Auf Autobahnen, Strassen ja, aber im normalen Einsatz eher nicht. Warum auch ??
Schönen Sonntag, Gruß Glaxina

Verfasst: 08.03.06, 10:32
von Bergsteiger
Das sind doch sicherlich Einzelfälle, bei denen vergessen wurde, den Knopf wieder
auszuschalten und ggf´s die Warnblinkanlage einzuschalten.
Grundsätzlich gilt die StVO:
§ 16
Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

§ 35
Sonderrechte
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


§ 38
Blaues Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, ...oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten verwendet werden.


Also hier ist ganz klar geregelt:
Muss gewarnt werden, dann darf Blaulicht, aber auch Warnblinklicht verwendet werden. Muss niemand gewarnt werden, da z.B. die Einsatzfahrzeuge auf einem normalen Parkplatz, Hofeinfahrt etc. stehen, dann bleibt das Licht aus!