rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

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nebel
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rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von nebel »

Hallo,
in den letzten Wochen wurden zwei interessante Fragen bei uns auf der Rettungswache diskutiert und ich hoffe, dass mir hier jemand diese Fragen beantworten kann.

Frage 1:
Bei jedem RTW/NAW Einsatz wird ein Einsatzprotokoll ausgefüllt und archiviert. Dieses Protokoll erstellt der Teamführer. Ein Protokoll kann bei einem möglichen Behandlungsfehler vor Gericht die Einsatzkräfte entlasten. Es stellt sich die Frage, inwieweit der Teamkollege bei möglichen Behandlungsfehlern in Kombination mit Fehlern im Protokoll belangt werden kann.
Ein Beispiel: Der Teamführer erwähnt in seinem Protokoll NICHT, dass ein ausführlicher Bodycheck inkl. HWS Untersuchung durchgeführt wurde. Im weiteren diagnostischen Krankenhausverlauf wird bekannt, dass der Patient Druckschmerzen an der HWS hat. Mal den fiktiven Fall angenommen, dass der Patient aufgrund von Folgeschäden dem RD rechtlich an den Karren fahren möchte, so kann anhand des Protokolls ja das Durchführen des Bodychecks nicht nachgewiesen werden, weil der Protokllausfüller die Untersuchung vergessen hat zu protokollieren. Die Frage ist, was kann der Teampartner dafür? Kann der Teampartner belangt werden?

Frage 2:
Gibt es einen rechtlich bedindenen Text, aus dem hervorgeht an wen man eine Übergabe im Krankenhaus machen muss. Reicht eine Übergabe an die Krankenschwester oder muss es ein Arzt sein?

Ich hoffe beide Frage sind verständlich formuliert, ansonsten kann man gerne nachfragen. Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Man hat nicht verloren, wenn man zu Boden geht...man hat erst verloren, wenn man nicht wieder aufsteht !!
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von fa7x110 »

Hallo Nebel

da der Transportfuehrer immer der hoeher qualifizierte sein muss, ist der minderqualifizierte Kollege bei Fehlern fein raus. Die einzige Ausnahme sind so grobe Fehler das z.B. der RS oder RAiP ueber die Fuehrsorgepflicht zumindest einen Versuch starten muessen eine direkte Schaedigung zu verhindern, gleich etwa dem Geschehen Arzt/RA.
Arbeiten zwei RA auf einem RTW ist der Transportfuehrer hauptverantwortlich und der begleitende RA hat wieder nur eine Pflicht grobe Fehler aufzumerken und direkten Schaden abzuwenden. Das Protokoll korrekturlesen etc. muss er sicherlich nicht, warum auch?

Zu Punkt zwei kann ich keinen Gesetzestext bieten, wuerde mich auch wundern wenn das gesetzlich geregelt ist. Irgendwo wird stehen das die Uebergabe an geeignetes Personal stattfinden muss, das "geeignet" wird dann von der Klinik geregelt.
mfg Marcus

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nebel
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von nebel »

Danke für ihre Antwort. Die Frage 1 bezieht sich auf die Konstellation von zwei gleich qualifizierten Rettungsassistenten.
Angenommen der Teampartner weißt seinen Teamführer auf einen groben Fehler hin (beispielsweise das Unterlassen eines Bodychecks). Der Bodycheck wird daraufhin vom Teamführer durchgeführt, jedoch nicht im Protokoll erfasst. In einem späteren Rechtstreit kann das durchführen des Bodychecks daher nicht mittels Protokoll untermauert werden und der Teampartner muss sich äußern warum er seinen Teamführer nicht auf diesen groben Fehler hingewiesen hat.

Mit Sicherheit ein Fall der etwas aus der Luft gegriffen ist und mir ist auch ein solcher Rehtstreit bisher nicht bekannt, aber interessant und wichtig finde ich es allemal.
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fa7x110
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von fa7x110 »

Hallo nebel
dachte ich mir schon. Also das einzige was mir dazu einfallen würde ist das man im Einsatz vorsichtig versucht seine Bedenken zu äußern, wenn der Kollege den Ratschlag annimmt gut. Wenn nicht dann sollte man ihn bitten dies auf dem Protokoll zu vermerken. Wird dies ebenso verweigert, sollte man es vom Pflegepersonal dokumentieren lassen. In ganz schlimmen Fällen hilft die Nachalamierung eines Arztes oder das Dokumentieren mittels Funk.
Das sind aber alles schon drastische Fälle.
mfg Marcus

Urban Search and Rescue Paramedic
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von downcase »

hallo,

medizinrechtlich siehts in der brd so aus:
wenn sie etwas dokumentiert haben, dann muss bei einem rechtsstreit der patient beweisen, dass es sich anders als dokumentiert zugetragen hat, wenn er das behauptet, was ihm in der regel schwer fallen wird.
bei allem was nicht dokumentiert ist, müssen sie beweisen, dass es so ist, wie sie selbst behaupten, was ihnen in der regel schwer fallen wird (sog. beweislastumkehr)
wenn sie natürlich z.b. anhand von zeugenaussagen etc. dem gericht glaubhaft darlegen können dass sie den pat. entsprechend untersucht haben, sind sie aus der nummer raus; allerdings kann ja so ein prozess auch mal jahre später stattfinden, was derartiges schwierig machen kann.

sie sind also (nur) sicher, wenn sie dokumentiert haben, und aufgrund der wichtigkeit dieser dokumentation würde ich es für sinnvoll halten, dass der höherqualifizierte/verantwortliche dokumentiert bzw. zumindest die dokumentation unterschreibt.
ich bin kein jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass ein richter aus eine beweislastumkehr verzichtet, weil sie argumentieren, dass ihr untergebener die dokumentation nicht ausreichend sorgfältig durchgeführt hat. wenn es nicht dokumentiert ist, dann ist es nicht dokumentiert.

grüße

downcase
nebel
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von nebel »

Frage 1 beantwortet, vielen Dank
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VK-Retter
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von VK-Retter »

Ich habe mir daher drei Dinge zur Gewohnheit gemacht:

1. Nicht nur viel Untersuchen und ggf. machen, sondern auch viel und gründlich dokumentieren. Auch wenn man dadurch dann mal was länger in der Notaufnahme sitzt und der Kollege meckert, dass andere nicht so lange brauchen. Denn wie von downcase schon geschrieben - nur das was auf dem Papier steht zählt später auch. Mal abgesehen davon, dass eine vernünftige (und leserliche) Dokumentation auch für die medizinsiche Weiterversorgung des Patienten Vorteile hat.

2. Ein Praktikant darf zwar das Protokoll schreiben, muss es aber vor der Übergabe von mir gegenlesen und unterschreiben lassen. Den gelben Durchschlag behalte ich und er darf sich ne Kopie machen.
Bringt mir ja nichts wenn sich der Praktikant für fünf Minuten freut und ich mich dafür zwei Jahre später ärgere, weil ich genau das Protokoll nicht habe.

3. Immer dann wenn ein Einsatz schlecht gelaufen ist, ich mit Maßnahmen un/oder Entscheidungen anderer Kollegen nicht einverstanden war, es sich um einen besonders außergewöhnlichen Einsatz handelte oder ich einfach nur ein komisches Gefühl im Bauch habe, dann schreibe ich mir ein zweites (eigenes) Protokoll.
Gilt natürlich nur wenn man selber nicht der Transportführer ist, oder mit NA gearbeitet hat.
Hat sich leider schon bewährt dieses Verfahren...
Quid pro quo?
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von S_Steingrobe »

Da Frage 1 schon beantwortet wurde gehen wir noch auf Frage 2 ein:

Sollte es sich um einen Rettungsdiensteinsatz handeln und wir gehen hier davon aus, dann ist eine Übergabe nur an den Arzt durch den RA zugelassen.
Krankenpflegepersonal ist nicht befugt eigenständige Entscheidungen zu treffen, um den Patienten weiter zu therapieren. Also muss eine an eine Position übergeben werden, die den Patienten und seinen Zustand einschätzen kann. (Rechtlich gesehen sind die RA die einzigen nicht-Akademiker, die eine Therapieentscheidung treffen und sie vor Ort umsetzen, auch ohne Arzt vor Ort.)
Bindend ist hier aber das RettAssG, das in §3 besagt,.....den Patienten transportstabil therapieren und dann einem Arzt zuführen. Daraus ergibt sich zum einen, dass nicht unbedingt ein Notarzt zum Einsatzort hinzugezogen werden muss, viel wichtiger aber ist, dass der Patient vom RA an einen Arzt übergeben werden muss. Hier dann in der Klinik.
Eine Übergabe an eine Schwester/Pfleger kann im Zuge einer Pflegeübergabe weiterhin erfolgen. Die medizinische Übergabe muss aber an den Arzt erfolgen und sollte man sich auch schriftlich bestätigen lassen, so dass man hinterher rechtlich auf der sicheren Seite ist.

mfg

Steingrobe
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von VK-Retter »

S_Steingrobe hat geschrieben: Die medizinische Übergabe muss aber an den Arzt erfolgen und sollte man sich auch schriftlich bestätigen lassen, so dass man hinterher rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Dokumentieren (zb auf dem DIVI Protokoll im dafür vorgesehenen Feld) reicht eigentlich aus - eine zusätzliche "Arztunterschrift" ist imho nicht notwendig.
Sehe es aber sonst wie Sascha. Man sollte die Übergabekette nicht unnötig verlängern und dokumentieren wann und an wen man den Patienten übergeben hat.
Quid pro quo?
S_Steingrobe
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von S_Steingrobe »

Genauso meinte ich es auch ;).

In Ausnahmefällen wo Probleme in der Übergabe RA zu Arzt bestehen, sollte man sich das Protokoll unterschreiben lassen. Zumindest aber den Namen des übernehmenden Arztes dokumentieren und die Stellung (Assist.Arzt, Facharzt, Oberarzt etc.).
Dieses kann bei nachträglichen Problemen von Vorteil sein.

Die Klinik ist hier übrigens nicht weisungsbefugt, an wen Ihr übergeben müsst. Der Patient bleibt bis zur Übergabe in eurer Verantwortung. Beispiel: Übergebt an die Schwester oder den Auszubildenden. Negativ. Sie sind beide nicht der Ansprechpartner für Euch.

LG Steingrobe
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von nebel »

II. Abschnitt AUSBILDUNG

§ 3

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Massnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachlicher Betreuung zu befördern
Hm, es geht ganz klar hervor, dass ein RA einen Patienten bei dem er lebensrettende Maßnahmen durchgeführt hat und deren Transportfähigkeit hergestellt hat an einen Arzt übergeben werden muss. Das ist klat. Aber den dann folgenden Abschnitt des Satzes kann man auch anders interpretieren.
"...kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachlicher Betreuung zu befördern". Heißt, man muss diese Patienten nur bis zum Krankenhaus befördern ... an wen man diese Patienten übergibt oder ob man diese Patienten überhaupt übergibt, geht daraus meines erachtens nicht richtig hervor, oder sehe ich das falsch?
Man hat nicht verloren, wenn man zu Boden geht...man hat erst verloren, wenn man nicht wieder aufsteht !!
S_Steingrobe
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Re: rechtliche Fragen: Übergabe im KH + Einsatzprotokoll

Beitrag von S_Steingrobe »

Hallo Nebel,

bei Nichtnotfallpatienten (alle die nicht als RTW Einsatz in der Leitstelle laufen) kann der Patient ggf. auch an andere Fachkräfte in der Notaufnahme übergeben werden.

mfg

Steingrobe
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