Zuspritzen von Medikamenten in Infusion

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VK-Retter
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Re: Zuspritzen von Medikamenten in Infusion

Beitrag von VK-Retter »

fa7x110 hat geschrieben:das Mischen zweier Arzneimittel ist die Herstellung eines Arzneimittels
Das stimmt so meiner Meinung nach nicht.
Meiner Auffassung nach mischt man hier tatsächlich lediglich zwei verschiedene Arzneimittel. Man ändert aber weder Indikation, noch Therapieziel oder Wirkstoff. Es handelt sich also höchstens um einen off label use, keinenfalls aber um die Herrstellung eines neuen Arzneimittels.
Werde das ganze aber nachher mal durch Expertenrat verifizieren lassen ;-)

Zum anderen gilt:
§13 Absatz (2b) AMG:
"Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf ferner nicht eine Person, die Arzt ist oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist, soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden."

In wie fern das auch für RettAss gilt oder eben nur für Ärzte und Heilpraktiker kann ich allerdings nicht entscheiden.. ist wahrscheinlich wieder eine Frage der Interpretation und Auslegung..
Quid pro quo?
Barca
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Re: Zuspritzen von Medikamenten in Infusion

Beitrag von Barca »

Nö, Auslegungssache ist das in diesem Fall nicht, weil im Gesetz ganz eindeutig benannt ist, wer zur Ausübung der Heilkunde berechtigt ist. RettAss dürften sich zu den Heilhilfsberufen zählen, aber nicht zu den Heilberufen :wink:

Liebe Grüße
Barca
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Informationen aus dem Internet dienen generell nur der ersten Orientierung, sind persönliche Meinungsäußerungen und können einen Arztbesuch nicht ersetzen.
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Re: Zuspritzen von Medikamenten in Infusion

Beitrag von S_Steingrobe »

Nur gut, das juristisch geklärt ist, dass wir keine Heilkunde ausüben im Zuge der Notfallmedizin und das Heilpraktikergesetz keine Anwendung auf den RA findet.

mfg

Steingrobe
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Re: Zuspritzen von Medikamenten in Infusion

Beitrag von VK-Retter »

VK-Retter hat geschrieben: Werde das ganze aber nachher mal durch Expertenrat verifizieren lassen ;-)
Habe jetzt mit einer Apothekerin und einem klinischen Pharmakologen gesprochen und die meinen beide, es wäre (in diesem Kontext) kein Herstellung eines Arzneimittels. Allenfalls eine off label Zubereitung... aber selbst das würden sie eher für unwahrscheinlich halten.

Und was die Heilung angeht.. das Thema ist im Forum schon mehrfach ausschöpfend diskutiert worden - und wird zu keinem sinnvollen Ergebnis kommen bis nicht ein neues Gesetz, oder ein entgültiges und strafrechtlich relevantes Urteil vorliegt! Also.. alle schön lieb haben :kopfstreichel:
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plimplam
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Re: Zuspritzen von Medikamenten in Infusion

Beitrag von plimplam »

Der ärztliche Leiter wird sich auf die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) beziehen, wonach das Herstellen eines Arzneimittels durch einen Arzt und die unmittelbare Anwendung am Patienten anzeigepflichtig geworden ist (§ 67 Abs. 1 AMG).
Hiernach ist das Mischen von Fertigarzneimitteln in einer Spritze oder in einer Infusion die Herstellung eines Arzneimittels und somit meldepflichtig. Verboten ist das Mischen jedoch nicht.

Nachzulesen z.B. hier:
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8003
http://kat-med.blogspot.com/2010/05/mel ... chung.html
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