Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

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Schnisi
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Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

Beitrag von Schnisi »

Hallo.

Inwieweit gilt die ärztliche Schweigepflicht, wenn aufgrund der äußeren Merkmale der Verdacht der Kindesmisshandlung besteht ?

Danke u Gruß
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Muppet
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Re: Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

Beitrag von Muppet »

Hallo,
bei drohenden Gefahr/Straftaten mit Gewalt usw. oder konkrete Anhalt für Fremdgefährdung ist der Schweigepflicht aufgehoben.
Kindesmissbrauch ist ein Straftat sowie Fremdgefährdung.
Man kann sogar bei fehlende Meldung als Arzt angezeigt werden, besonders wenn ein Kind danach stirbt und die Verletzungen bemerkt & dokumentiert waren.

Gruß
Muppet
Brigitte Goretzky
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Re: Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

Beitrag von Brigitte Goretzky »

Muppet hat geschrieben: bei drohenden Gefahr/Straftaten mit Gewalt usw. oder konkrete Anhalt für Fremdgefährdung ist der Schweigepflicht aufgehoben.
Nee Muppet, so einfach kann man sich das nicht machen. Selbst in Faellen von Kindswohlgefaehrdung muessen die Kriterien fuer einen rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB erfuellt sein, damit der Arzt straffrei seine Schweigepflicht brechen darf. Das Bundeskinderschutzgesetz schafft eine bessere Orientierung fuer Aerzte, wann dieser Punkt erreicht ist, setzt die Schweigepflicht aber nicht ausser Kraft.

Bei allen anderen angekuendigten Straftaten bleibt es eine Gratwanderung fuer den Arzt ohne speziellen gesetzlichen Rahmen.

In allen Faellen bleibt es eine Verletzung der aerztlichen Schweigepflicht, wenn ein Arzt Informationen weitergibt, die er ihm Rahmen seiner aerztlichen Taetigkeit erfahren hat, nur bleibt diese Pflichtverletzung straffrei, wenn ein rechtfertigender Notstand vorliegt.
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Muppet
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Re: Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

Beitrag von Muppet »

Hallo,
die Draht ist eine dünnen, meldet man etwas und liegt man daneben - wird es juristisch problematisch. Arzt verliert auch Patienten, wenn es sich rumspricht.
Sieht man ein starken Anhalt und meldet es nicht - wird es ebenfalls ggf. juristisch problematisch.
In Berlin könnten 2 Kinderärzte gerade aus diesem Grund die Approbation verlieren (haben Missbrauch nicht gemeldet).

Und da liegt das Problem, ja es gibt Gesetze aber auch da ist es im Ermessen der Richter wie er sich entscheidet. Es gibt auch Fälle wo man deutliche Anhaltspunkte hat, aber ... es nicht 100% beweisen kann und lieber die Klappe hält als der Approbation zu riskieren.
Zumindest haben Ärzte etwas halbwegs handfestes, bei Psychologen wird es richtig schwierig. Woher weiß ich, das der Pat. mir nicht gerade einer vom Pferd erzählt und nur Aufmerksamkeit erregen will?
Mir hat ein Patient erzählt , dass er seine Kinder schlägt. Habe aber die Kinder nie gesehen. Was
macht man? Nichts. Zu riskant.

Weiteres Problem: Leute die Kinder missbrauchen ein Tendenz haben, Ärzte ständig zu wechseln um nicht aufzufliegen.

Man kann nur auf aufmerksame Nachbarn/Lehrer hoffen, die einen Missbrauch das Jugendamt meldet, das Amt vorübergehend das Sorgerecht zugeteilt wird und so die Unterlagen gerichtlich anfordern können. Dann umgeht man das Problem.

Gruß
Muppet
Barca
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Re: Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

Beitrag von Barca »

Ich sehe das ganz pragmatisch. Man meldet ja meistens noch keine Kindesmisshandlung, sondern "Unregelmäßigkeiten" oder eben "Auffälligkeiten", die sich im Gespräch mit den Eltern (das man natürlich vorher führen sollte) nicht klären ließen.
Beweisen müssten die Meldenden erst mal gar nichts, einer Meldung schließt sich bei auffälligen, aber nicht eindeutigen Befunden i.d.R. eine rechtsmedizinische Untersuchung an. Solche (wohl überlegten) Meldungen sind in Deutschland m.E. vom schon erwähnten rechtfertigenden Notstand gedeckt, da das Kindeswohl ein höheres Rechtsgut ist, als das Bedürfnis der Eltern auf Einhaltung der Schweigepflicht. Und man muss ganz ehrlich sagen: die Dunkelziffer ist immer noch sehr hoch. Es gibt (gab?) einen Katalog, der Ärzten hier Hilfestellung geben kann (auch hinsichtlich der erforderlichen Dokumentation).

Kein Arzt wird diesen "Notstandsanker" lapidar anwenden. Die Meldung hat ja auch nicht zwangsläufig zur Folge, dass die Eltern das Kind verlieren. Viele Dinge passieren auch einfach aus Überforderung der Eltern, auch hierfür ist das Jugendamt zuständig. Der Klassiker ist hierbei für mich das Shaken Baby Syndrom (meistens akzidentell, manchmal aber auch vorsätzlich herbeigeführt).
Ich würde im Zweifel immer eine Meldung machen, wenn mir etwas spanisch vorkommt. Das offene konfrontierende (aber immer sachliche!) Gespräch mit den Eltern ist natürlich unbedingt erforderlich. In Kliniken werden ja meistens auch besonders erfahrene Kollegen hinzugezogen, in Deutschland werden solche Fälle auch vorab mit den Ober- / Chefärzten besprochen.

Ich habe ja auch den direkten Vergleich zwischen Deutschland und den USA und gerade in den USA werden solche Vorwürfe hochgradig ernst genommen. Ich kenne keinen Arzt, der hier aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen (im Land der unbegrenzten Klagemöglichkeiten und unbegrenzten Schadensersatzforderungen) eine Meldung unterlassen würde.

Egal, in welchem Land: der Arzt muss sich ein Bild machen und muss aus eigener Überzeugung eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung muss er auch retroperspektiv begründen und verteidigen können. Aus Angst oder Unsicherheit eine Meldung zu unterlassen, finde ich schlimm.
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Informationen aus dem Internet dienen generell nur der ersten Orientierung, sind persönliche Meinungsäußerungen und können einen Arztbesuch nicht ersetzen.
Muppet
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Re: Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

Beitrag von Muppet »

Hallo,
bis jetzt kam solche Entscheidungen bei mir in einem Klinik vor (ging meistens um Meldungen bei das Verkehrsamt) man kann sich wie du sagst bei Oberärzte oder Chefarzt beraten, es ist eine Gruppenentscheidung, fällt so etwas leichter und das KHS trägt quasi das Verantwortung.

Laut eine Studie - anonyme Umfrage - der Charité jedoch bei die Niedergelassenen Kinderärzte sieht es ganz anders aus. Es wird aus Angst oder Unsicherheit kaum gemeldet. Obwohl das Verdacht extrem stark ist.
Gruß
Muppet
Brigitte Goretzky
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Re: Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

Beitrag von Brigitte Goretzky »

Muppet hat geschrieben:...das KHS trägt quasi das Verantwortung.
Die Verantwortung in strafrechtlicher Hinsicht verbleibt bei der Person, die letztlich die Schweigepflicht verletzt, also dem meldenden Arzt. Das kann ein Krankenhaus als Organisation gar nicht übernehmen, da die Schweigepflicht als gesetzliche Vorschrift die im Gesetz benannten Individuen und nicht irgendwelche Organisationen oder Arbeitgeber betrifft.
Selbst wenn die Meldung an die Polizei von einem Verwaltungsmitarbeiter gemacht wird, so ist der Arzt, der die Verwaltung informiert hat, derjenige, der die Schweigepflicht verletzt hat, und somit in strafrechtlicher Hinsicht verantwortlich.
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Ergein
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Re: Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

Beitrag von Ergein »

Schwieriges Thema. Kinder sind Schutzbefohlene, und wenn der Arzt schweren Verdacht auf Misshandlung hat sollte er auf jeden Fall eingreifen.
Kompliziert wird es in den Fällen, wo es wirklich unklar ob der Verdacht begründet ist.
Ich musste in meiner beruflichen Laufbahn auch schon mehrfach das Jugendamt einschalten - nach einem ausführlichen Gespräch mit den Eltern habe ich dann in Anwesenheit dieser das Jugendamt angerufen.
Ich bin Daenerys Sturmtochter vom Blut des alten Valyria, und ich nehme mir, was mein ist! Mit Feuer und mit Blut werde ich es mir holen!
- Khaleesi
ecila
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Re: Schweigepflicht bei Verdacht der Kindesmisshandlung

Beitrag von ecila »

Hallo,
es gibt auch so etwas, wie Missbrauch mit dem Missbrauch, bei Trennungen mit Kind.
Da geht (meist) eine Mutter mit ihrem Kind zum Arzt, behauptet der Vater hätte das Kind körperlich misshandelt
oder gar sexuell missbraucht, um ärztliche Atteste zu bekommen. Ziel: Der Vater darf sein Kind nicht mehr sehen.
Hat jemand so was schon Mal gehabt/bemerkt? Was macht Ihr dann?
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