Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekräfte

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Annette Koch
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Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekräfte

Beitrag von Annette Koch »

Liebe Angehörige, liebe Pflegekräfte,

ich möchte Ihnen hier die Möglichkeit bieten, über bestehende Probleme in der Altenpflege zu berichten bzw. sich auszutauschen. Ich bitte sie aber, die Nennung der Namen von Einrichtungen, Personen, etc. zu unterlassen. Gerne können Sie mir aber dazu eine private Nachricht zukommen lassen.
Liebe Grüße

Annette Kochsiek (Koch)
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Daya
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von Daya »

Hallo Frau Koch,

das ist eine prima Sache und ich will mal gleich den Anfang machen, denn soeben komme ich von meiner Bekannten und sie hat sich bitterlich beklagt.

Es ist eine längere Geschichte, die so ausging: Im Eßsaal wollte eine alte Frau aufstehen, die den Tag vorher aus dem KH kam (Oberschenkelhalsbruch). Das Aufstehen ist ihr nicht richtig gelungen, weg vom Stuhl war sie, der Rollator war nicht in der Nähe, so ist sie wieder gestürzt. Im Eßsaal sind ALLE, Bewegliche, Unbewegliche, Demente und Hellwache.

Darf es sein, daß KEINE Pflegekraft im Saal und auch nicht in der Nähe ist? Meine Bekannte hat um Hilfe gerufen, aber keiner kam. Sie sagten dann, sie waren auf den Zimmern. Es war aber Kaffeezeit.

Ich bin ja öfter dort und musste auch schon feststellen, daß oft KEIN Pfleger da ist und ich habe persönlich einmal eine demente Frau von der Straße zurückgeholt, weil sie mit jemandem rausgegangen ist.

Wie sind hier die Regeln?

Danke und Gruß
Daya
Annette Koch
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von Annette Koch »

Hallo Daya,

generell können Pflegekräfte nicht jede Sekunde bei den Bewohnern sein. Die Aufsichtspflicht muss jedoch allgemein gegeben sein. Personenschlüssel von 1:1 ist nicht machbar. Das trifft auch auf Bewohner zu die weglaufgefährdet sind. Im Speisesaal jedoch, zu den Mahlzeiten sollte immer eine Pflegekraft gegenwärtig sein. Sollte sich ein Bewohner verschlucken oder dergleichen, können sofort lebensnotwendige Maßnahmen erfolgen. Auch ich habe schon desöfteren einen Bewohner vor dem Ersticken gerettet, da der Bissen buchstäblich "im Halse" stecken blieb.
Nun zu der Dame mit dem Oberschenkelhalsbruch die 1 Tag zuvor aus dem Kh zurück kam. 'Einige Fragen wären da noch offen wie ......Liegt die OP denn schon einige Zeit zurück? Erfolgte bereits Krankengymnastik? Darf diese denn schon das Bein belasten? Wenn ja, kann sie bereits ohne Aufsicht selbständig aufstehen bzw. mit dem Rollator laufen? Wenn ja, wäre der Rollator wohl als "Aufstehhilfe" ihr eine gute Stütze gewesen. Wie gesagt, die Pflegekräfte können nicht immer an allen Orten des Geschehens anwesend sein, sollten jedoch Vorsichtsmaßnahmen treffen um mögliche Unfälle zu vermeiden. Auch sollten die Bewohner im Rahmen ihrer Einschränkungen beaufsichtigt werden, d.h. die Dame die gerade aus dem Kh kam bedarf der Aufsichtspflicht auch in sehr viel kürzeren Abständen, als ein Bewohner der sich soweit selbständig versorgt. Auch die Bewohner die Weglaufgefährdet sind sollten regelmäßig im Auge behalten werden bzw. auch auf besonderen Dementenstationen untergebracht sein, je nach Möglichkeit.

Ich hoffe ich konnte die Situation die sie mir geschildert haben schon mal etwas klarstellen :wink:
Liebe Grüße

Annette Kochsiek (Koch)
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Daya
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von Daya »

HaIlo Frau Koch,

das stimmt schon, was Sie sagen und es ist ja auch viel zu wenig Personal da. Nur mit der Frau mit dem Oberschenkelhalsbruch wurde "fahrlässig" umgegangen. Sie kam den Tag zuvor aus dem KH. Und es hat eben meine Bekannte erschreckt, wie allein man eigentlich ist.

Gruß, Daya
Annette Koch
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von Annette Koch »

Liebe Daya
Daya hat geschrieben: Sie kam den Tag zuvor aus dem KH. Und es hat eben meine Bekannte erschreckt, wie allein man eigentlich ist.
Ich verstehe ihre Bekannte, dass das gewisse Ängste geschürt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass sie ihr Bein schon in dieser Weise belasten darf?! Schon bei sturzgefährdeten Bewohnern sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wie Begleitung zu den Mahlzeiten sowie in ihr Zimmer etc. . Die Sicherheitsmaßnahme diese Situation betreffend ist noch mal um einiges höher angesiedelt, wie Gespräche mit der alten Dame was passiert wenn sie sich alleine in ihr Zimmer begiebt, wie sie ihr Bein belasten darf und welche Hilfe sie vom Personal bekommt. Bei Dementen hat das Personal dafür zu sorgen, dass nach Beendigung der Mahlzeit sie die Hilfe bekommen die notwendig ist, und vor allem der Situation angepasst ist eine gewisse Sorgfaltspflicht einzuhalten.
Liebe Grüße

Annette Kochsiek (Koch)
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Sabrina Alice
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von Sabrina Alice »

Guten Morgen,
[..] Schon bei sturzgefährdeten Bewohnern sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, [..]
Ich kenne das auch so, dass sturzgefährdete Bewohner auch zum Teil zu ihrer eigenen Sicherheit an den Stuhl fixiert werden damit sie nicht mehr von alleine aufstehen. Das natürlich nur, wenn der/ die Bewohner/ in zu dement ist um nicht mehr zu verstehen, dass er/ sie nicht mehr alleine aufstehen kann. Das sollte auch bedacht werden.

Freundliche Grüße

Sabrina
Annette Koch
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von Annette Koch »

Hallo,
Sabrina 79 hat geschrieben: dass sturzgefährdete Bewohner auch zum Teil zu ihrer eigenen Sicherheit an den Stuhl fixiert werden, damit sie nicht mehr von alleine aufstehen.
Da muss ich hier doch noch etwas hinzufügen:
Fixierungen, wenn sie für den dementen Bewohner notwendig sind bzw. seiner eigenen Sicherheit dienen, benötigen vorher einer Genehmigung des Amtsgerichtes :wink:
Liebe Grüße

Annette Kochsiek (Koch)
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mim1987
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von mim1987 »

Richtig für eine fixirung brauchen wir eine richterliche genehmigung und das bekommt man bei Selbschutz.

Das problem ist eig. das unsere Augen nicht überall sind bei uns ist das so wir sind oft zu 2 PP mit 28 Bewohnern da kann man nicht immer und überall sein.

Wo soll das alles noch hinführen ???
scholz1
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abschliessendes Gespräch und PV

Beitrag von scholz1 »

Hallo,

ich habe meine Mutter bis Ende Juli letzten Jahres sehr intensiv betreut. Sie wohnte in einer Einrichtung mit sehr vielen Bewohners (4 Häuser und 7 Stockwerke). Das Ganze lief offiziell unter der Bezeichnung "Betreutes Wohnen".

Meine Mutter ist im Rahmen eines Notfalles in Anwesenheit eines hinzugerufenen Notarztes gestorben. Ihr Tod ist von niemand erwartet worden. Sie litt an chronischer Osteoporose und an Arthrose der Finger und hatte schon seit Jahren oft Schwindel, weshalb sie draußen nur noch untergehakt gehen konnte und sich in der Wohnung oft von Möbelstück zu Möbelstück hangeln musste. Sie war ca. sechs Wochen vorher das zweite Mal in zwei Jahren gestürzt und hatte sich Ihre Rippen geprellt.

Um 10:00 Uhr abends hat die Nachtwache noch bei ihr hereingeschaut und alles war anscheinend in Ordnung. Um viertel nach zwei drückte meine Mutter auf den Notrufknopf, weil sie keine Luft bekam. Was in der Zwischenzeit geschah (also bis zum Zeitpunkt ihres Todes) wissen wir Angehörige nicht. Ein abschliessendes Gespräch mit dem Pflegedienst oder deren Leiterin fand leider nie statt. Telefonische Rückfragen meinerseit verliefen mehr oder weniger im Sande, auch wenn ich es versucht habe.

Meine Frage: Ist das so üblich, dass man hinterher als Angehörige so gut wie keine Informationen vom Seniorenheim bzw. vom Pflegedienst bekommt?

Im Totenschein stand: Akute Linksherzinsuffizienz, Bradypnoe, Rechtsherzdekompensation, keine Reanimation, da laut PV nicht erwünscht. Der letzte Nebensatz hat meine Schwester und auch mich sehr erschreckt. Hätte man uns als Bevollmächtigte nachts telefonisch gefragt, hätten wir gesagt, dass wir auf jeden Fall Hilfe für sie wollten, soweit das mögilich war. Ich weiß jetzt, dass eine Patientenverfügung und deren Auslegung eine ziemlich schwierige Sache ist. Meiner Meinung hat sie im Notfall nur bei Menschen was zu suchen, deren Tod aufgrund einer schweren Erkrankung nah bevorsteht bzw. in den nächsten Wochen oder auch Monaten erwartet wird.
dora
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von dora »

keine Reanimation, da laut PV nicht erwünscht.
wenn das in der Patientenverfügung so steht, müssen sich die Ärzte daran halten, dafür ist die Verfügung ja da, es war ihr Wille.
Dass die Angehörigen sich damit schwer tun kann sein, aber man sollte den Willen des Patienten akzeptieren.
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jaeckel
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von jaeckel »

Alles Gute!

Herzlichen Gruss
Ihr

Dr. med. Achim Jäckel
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Intensivmedizin, Notfallmedizin, Hypertensiologe (DHL), ABS
ice b
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Re: abschliessendes Gespräch und PV

Beitrag von ice b »

mein beileid zum tod deiner mutter.
scholz1 hat geschrieben:Was in der Zwischenzeit geschah (also bis zum Zeitpunkt ihres Todes) wissen wir Angehörige nicht.
ich bin zwar nicht vom fach (das können andere sicher besser sagen), meine aber, der pflegedienst hätte hier dokumentationspflichten. und wenn dem so ist, hast du als bevollmächtigte (wenn du für gesundheitsfragen bevollmächtigt warst), ein recht auf einsicht in diese unterlagen.

wenn es dir wichtig ist, würde ich da auf einsicht drängen. wieveil zeit verging denn zwischen ihrem notruf und ihrem tod?
Hätte man uns als Bevollmächtigte nachts telefonisch gefragt, hätten wir gesagt, dass wir auf jeden Fall Hilfe für sie wollten, soweit das mögilich war.
was denkst du, war der wunsch deiner mutter in dieser situation? ich meine, das ist die entscheidendere frage. kannst du dich da in sie hineinversetzen?

du schreibst ja, sie hatte eine patientenverfügung. kennst du den inhalt, bzw. habt ihr vorher mal darüber geredet gehabt, wie sie sterben möchte - oder nicht sterben möchte?
scholz1
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von scholz1 »

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Das mit der Dokumentationspflicht ist ein gute Idee, wenn es eine solche nach dem Tod gibt. Vielleicht müsste ich diese Frage an Fachleute weiterleiten (vielleicht im Forum Pflege).

Was der Wunsch meiner Mutter war, kann ich relativ schnell beantworten. Sie war weder auf ihren Tod vorbereitet, noch hat sie sich ihn herbei gewünscht. Sie hat Zeit ihres Lebens auch nie über solche Dinge reden wollen. Ich denke, dass sie zu große Angst davor hatte. Sie wollte, wie die meisten von uns, nur Eins: Leben.

Als sie in das Seniorenheim umzog, waren mein Bruder und seine Frau der Meinung, dass unsere Mutter eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung braucht. Da meine Schwägerin Rechtsanwältin war, hat sie damals (2007) den Text für die PV entworfen. Dieser wurde dann sowohl von meiner Mutter als auch von uns, den Kindern und Bevollmächtigten, unterschrieben.

Meine Mutter war über die Verfügung damals nicht besonders erfreut. Sie hat sie eher widerwillig unterschrieben. Unsere Betreuungsvollmachten waren sehr umfassend. Die Patientenverfügung selbst war, wie ich später erfahren habe, nur ein Textbaustein. Ich denke, dass vielen Menschen nicht klar ist, dass die PV auch für den Notfall gilt. In der Presse oder im Internet (einfach mal Patientenverfügung googeln) geht es meistens um Fälle, in denen Patienten notgedrungen an Schläuchen gefesselt im Krankenhaus liegen.

Der Textbaustein der Patientenverfügung meiner Mutter lautete:
Im Falle irreversibler Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder des dauernden Ausfalls lebenswichtiger Funktionen meines Körpers bin ich mit einer Reanimation bzw. dem Einsatz hochtechnischer Behandlungsmethoden nicht einverstanden. Ich entbinde die mich behandelnden Ärzte von ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedem Bevollmächtigten auch über meinen Tod hinaus.

Meine Schwester und ich haben damals beim Unterschreiben gedacht, dass dieser Text sich ausschliesslich auf die Situation im Krankenhaus bezieht. Immerhin kommt in dem Text das Wort bzw. das Wortteil „Dauer“ mehr als einmal vor. Ich bin mir deshalb bis heute noch nicht sicher, ob dieser Textbaustein juristisch gesehen ein ausreichender Grund für die unterlassene Reanimation war und kann nur hoffen, dass der Notarzt noch andere wichtige Gründe für sein Handeln hatte. Hier stellt sich auch die Frage: Ist eine Reanimation im Rahmen eines Notfalls schon eine hochtechnische Behandlung? Solche nichtssagenden Textbausteine, die wahrscheinlich von medizinischen Laien geschrieben sind, sollten verboten werden.

Allerdings ist ein Notarzt bei Zweifeln auch nicht in jedem Fall verpflichtet, der Patientenverfügung unabdingbar Folge zu leisten. Ich finde, dass der Geltungsbereich einer PV (im Notfall oder nur im Krankenhaus) extra in einer PV festgehalten werden müsste. Hier hat der Gesetzgeber den Bürgern vielleicht doch etwas viel (Eigen-)verantwortung aufgebürdet. So gibt es z.B. eine Geschichte, wo sich jemand mit einer PV an einem Apfel verschluckt und daran erstickt, da der Notarzt die PV befolgte.
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jaeckel
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von jaeckel »

Prima, Sie haben sich nun mit der Thematik beschäftigt und können für sich selbst differenzierte Vorsorge betreiben.
scholz1 hat geschrieben:Die Patientenverfügung selbst war, wie ich später erfahren habe, nur ein Textbaustein. Ich denke, dass vielen Menschen nicht klar ist, dass die PV auch für den Notfall gilt. In der Presse oder im Internet (einfach mal Patientenverfügung googeln) geht es meistens um Fälle, in denen Patienten notgedrungen an Schläuchen gefesselt im Krankenhaus liegen.
Genau das ist die Verkettung, die zwar der Fachmann/die Fachfrau erkennt, der Laie meistens nicht: Reanimation in einem solchen Fall bedeutet zwangsläufig Beatmung und Intensivmedizin mit im hohen Alter oftmals trotzdem fatalem Ausgang durch typische Komplikationen: Lungenentzündung, Nierenversagen, Sepsis. Das "B", was dem Schritt "A" folgte, ist genau das, was mit "notgedrungen an Schläuchen gefesselt im Krankenhaus liegen" gemeint ist.
Alles Gute!

Herzlichen Gruss
Ihr

Dr. med. Achim Jäckel
Klinische Akut- und Notfallmedizin
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Sophia_13
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Re: Missstände in der Altenpflege für Angehörige u. Pflegekr

Beitrag von Sophia_13 »

Meine Mutter war 3 Jahre auf der Demenzstation im angeblich 'besten' Pflegeheim der Stadt. In diesem Pflegeheim gibt es einen sehr guten Betreuungsschlüssel - was allerdings nicht's nützt, da die Stationen IMMER unterbesetzt sind. Wenn Pflegerinnen und Betreuerinnen kündigen, werden die Stellen erst mit grosser Verzögerung wieder besetzt. Wir zahlen aber für die VOLLE Besetzung; es sind aber statt der 3 Betreuer häufig nur 1 Betreuer anwesend für zwei Stationen und ein Springer, der zwischen 4 Stationen wechselt.

Die armen Pfelgenden sind natürlich völlig überlastet, und rennen nur von einem zum nächste, da nutzt das genze schöne Konzept auf dem Papier auch nichts. Es ist sowohl gegenüber den Mitarbeitern, als auch gegenüber den Dementen eine Zumutung.

Beschwerden nützen überhaupt nichts - da wird nur frech gesagt: dann nehmen sie ihre Mutter halt wieder mit, wenn es ihnen bei uns nicht passt!
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