WIE LANGE DAUERT AUFWACHPHASE NACH KOMA?

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papalagi
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WIE LANGE DAUERT AUFWACHPHASE NACH KOMA?

Beitrag von papalagi »

Ein Bekannter hatte einen schweren Verkehrsunfall bei dem er schwer verletzt wurde und seine Frau getötet. Er ist fast 80 Jahre alt. Dabei erlitt er eine Herz und Lungenquetschung und Rippenbrüche und verlor den einen Fuß.
Nach eigenen Angaben lag er drei Wochen im Koma. Nun gibt es ein Dokument, daß es angeblich max. 24 Tage nach dem Unfall unterzeichnet haben soll und welches sein Sohn gegen andere Menschen in einem Klageverfahren nutzt. Leider hat sein Sohn die Kontrolle über den armen Vater und es ist nicht davon auszugehen, daß dieser irgendetwas sagt was seinen Sohn belastet. Zu alledem hat er erst nach dem Erwachen aus dem Koma vom Tod seiner Frau erfahren. Die Unterschrift ist auch sehr krakelig und könnte von jedem stammen. Angeblich ist das so, weil er ja angeschlagen war. Ich halte es für fast ausgeschlossen, daß das Alles so gewesen ist, bin aber kein Mediziner, deshalb bitte ich hier um Rat.
Wie wahrscheinlich ist es, daß jemand mit derartigen Verletzungen aus dem Koma erwacht, vom Tod seiner Frau erfährt und sofort voll geschäftsfähig ist. Wie lange dauert so eine Aufwachphase mindestens und wie lange ist man noch benommen und desorientiert und eben nicht in der Lage Klagen in Auftrag zu geben. (als wenn man in so einer Situation nicht andere Sorgen hat). Weiß jemand ob man so eine Klage anfechten kann und dafür die Krankenakte anfordern und einsehen?
Winfried Gahbler
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Re: WIE LANGE DAUERT AUFWACHPHASE NACH KOMA?

Beitrag von Winfried Gahbler »

Hallo papalagi,

so eine Aufwachphase kann mehrere Stunden bis einige Tage dauern. Das ist indivuduell sehr verschieden.
Die Beurteilung der "Geschäftsfähigkeit" hängt natürlich auch davon ab, ob man noch unter dem Einfluss von Medikamenten steht - ggf. konkret welches Medikamnet in welcher Dosis.
Die zu dem fraglichen Zeitpunkt behandelnden Ärzte können das vielleicht beurteilen. Ob sich jemand nachträglich daran erinnern kann??
Akteneinsicht kann der Patient oder sein Betreuer verlangen, sonst eigentlich niemand - und sicher niemals gegen den Willendes Patienten.
Wenn jemand die "Geschäftsunfähigkeit" eines anderen Menschen zu dessen Schaden ausnutzt, kann das durchaus eine Straftat sein. Dann ist die Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung zuständig.
Alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
----------------------

Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme,
die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt
verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur
Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen
Arzt Ihres Vertrauens!
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aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben/R.Simon/Dr.U.Stosberg-Lindert
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papalagi
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Re: WIE LANGE DAUERT AUFWACHPHASE NACH KOMA?

Beitrag von papalagi »

Wie kann man jetzt die Geschäftsfähigkeit des Patienten abklären, ohne daß es für das Gericht Akteneinsicht gibt.
Sollte der Sohn sich also einer Straftat schuldig gemacht haben, wie könnte man das beweisen?
Winfried Gahbler
DMF-Moderator
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Re: WIE LANGE DAUERT AUFWACHPHASE NACH KOMA?

Beitrag von Winfried Gahbler »

Hallo papalagi,
da ich kein Jurist bin, kenne ich mich mit Strafprozessordnung etc. nicht aus. Da wäre es sicher am besten einen Anwalt zu fragen.

MfG W.Gahbler
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