Kranke Kasse Pervers

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Kranke Kasse Pervers

Beitrag von PR »

„Bisher hatten wir dieses Jahr im Landkreis erst X (drei ? fünf ? hab nicht so genau hingehört, von mir war diesmal keins) kleine Frühgeborene. Wenn wir bis zum 31.12. nicht mindestens 14 haben, macht uns der medizinische Dienst der Krakenkassen das Perinatalzentrum Stufe 1 zu. Dann „erwirtschaftet“ meine Abteilung nicht mehr das Geld, das der Klinikträger für die Behandlung von (kleinen Frühgeborenen + 1 Gramm) unbedingt braucht.“

Sagte mir eben beim Radeln einer, der das sehr genau weiß.

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Re: Kranke Kasse Pervers

Beitrag von Timmie2 »

PR hat geschrieben:Wenn wir bis zum 31.12. nicht mindestens 14 haben, macht uns der medizinische Dienst der Krakenkassen das Perinatalzentrum Stufe 1 zu. Dann „erwirtschaftet“ meine Abteilung nicht mehr das Geld, das der Klinikträger für die Behandlung von (kleinen Frühgeborenen + 1 Gramm) unbedingt braucht.“
Die angegriffene Richtlinie geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärzten zurück, der zur Qualitätssicherung für die Krankenhäuser verbindliche Vorschriften erlassen kann
Krankenhäuser scheitern vor BVerfG
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Nur furchtbare Juristen lassen kleine Frühgeborene scheitern

Beitrag von PR »

tät ich diese bewusste Karlsruher Unverantwortlichkeit überschreiben.

Der Konflikt des Sozialgesetzbuchs mit dem Grundgesetz soll ganz offensichtlich überhaupt nicht thematisiert werden. Soweit ich sehe, hat Karlsruhe ihn überhaupt noch nie bearbeitet, weil noch nie ein Kläger für "geeignet" gehalten wurde.

Ich finde, es ist für eins der höchstentwickelten und reichsten Länder der Welt eine Affenschande,
dass Kliniken bzw. deren Träger in dieser Sache überhaupt dermaßen verdruckst argumentieren müssen.

KLARTEXT: Die allerwenigsten Frühgeburten lassen sich rechtzeitig absehen. Nur der in utero Transport dieser Winzlinge ist wenigstens halbwegs sicher. Sind sie erst mal geboren, wird der schon der Transport in eine geeignete Einrichtung (über beliebig kleine Strecken) ansich lebensgefährlich. Praktische Konsequenz hierorts wäre, alle Schwangeren mit noch so kleinem (statistisch anamnestischem) Frühgeburtsrisiko ab der 20. Woche für die restlichen 20 Wochen in Kliniken in Basel oder Freiburg einzuweisen. Dass das nicht geschieht, dafür sorgen schon die kranken Kassen, indem sie den Einweiser dafür in Regress nehmen.

Ebenso halte ich für eine diesmal politische Affenschande, dass die 'schländer glauben, sich auch noch einen "kleinen" Gesundheitsminister halten zu müssen, der wie der andere von Gesundheit aber sowas von nix versteht.

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Re: Kranke Kasse Pervers

Beitrag von Timmie2 »

Eine Passage lässt dennoch aufhorchen. In einem Nebensatz der Urteilsbegründung spricht das Gericht von „durchaus gewichtigen Zweifeln an der demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses“. Es ist kein ganz neuer Vorwurf gegen den G-BA, der befugt ist, verbindliche Regelungen für den Krankenhausbetrieb zu erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihn bis dato so aber noch nicht geäußert. Ungehört blieb dieser Seitenhieb nicht. "Wir werden unsere Anstrengungen für eine solide und sorgfältige Vorbereitung einer Verfassungsklage verstärken, nach der das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung förmlich ruft", kommentierte der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser die Urteilsbegründung.
Gericht stellt Legitimation des G-BA in Frage
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Wenn das Bundesverfassungsgericht "förmlich ruft"

Beitrag von PR »

und sonst die Klappe hält zur vom SGB zerstörten Einheitlichkeit des Rechts,
dann waren eben auch hier wieder bloß notorische Winkeladvokaten am Werk.

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